Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1.       Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Firma Antonio Coppola. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

 2.     Vertragsgrundlage

Grundlage der Vertragsvereinbarungen ist, sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, das gesetzliche Werksvertragsrecht des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
   

3. Auftragserteilung, Leistung

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige schriftliche Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Kunde kann uns Aufträge telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail erteilen. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Ausführungstermin. Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden.

4.   Rechte des Auftraggebers

Die Gewährleistungszeit für die sach- und fachgerechte Ausführung beträgt 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Leistung. Ausgeschlossen von der Mangelhaftung sind solche Mängel, die bereits vor Durchführung der Werkarbeiten vorhanden waren und deren Beseitigung nicht Bestandteil des erteilten Auftrages sind. Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich nach § 634 BGB. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bestehen.

 5.        Zusatzarbeiten, zusätzliche Geräte

Erforderliche Zusatz- und Mehrarbeiten werden nach effektivem Material- und    Arbeitsaufwand auf der Grundlage vorheriger Absprachen in Rechnung gestellt.

Die Verwendung zusätzlicher erforderlicher Gerätschaften, wie z. B. Kräne, Bagger, Pumpen, Dachaufzüge, Gerüste, Container sowie Einrichtungen zum Zwecke der Verkehrssicherung und die Schuttabfuhr werden auf der Grundlage gesonderter Absprachen separat in Rechnung gestellt.

 6.        Strom- und Wasserkosten

Die Kosten für den Strom- und Wasseranschluss sowie der Verbrauch gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  7.       Zahlung, Fälligkeit

Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach § 288, Abs. 1.1. bzw. 2., BGB in Höhe von 5%- bzw. 8%-Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

  8.       Eigentumsvorbehalt, Urheberrechtsschutz

Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars verbleiben die gelieferten Planungs- und Beratungsleistungen in unserem alleinigen Eigentum. Bei den von uns erbrachten Leistungen verbleibt das Urheberrecht, soweit sie urheberrechtsfähig sind, bei uns. Entsprechend darf der Auftraggeber die beauftragte Leistung nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbart wurde. Anderweitige Verwendungen sowie die Weitergabe des Gutachtens an Dritte sind nur nach gesonderter schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet.

  9.       Ausführungsfristen, Termine

Ausführungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie einen voraussichtlichen Termin.

10.       Verschwiegenheitsklausel
           

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im   gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Geschäftstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

11.       Verschwiegenheitsklausel
           

Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt   (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des  Kunden, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind. Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen        durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt.   Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.

11.       Salvatorische Klausel
           

Sollte eine Bestimmung dieser  Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung in Kraft treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

12.       Erfüllungsort und Gerichtsstand  

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des  Bürgerlichen Gesetzbuches, gilt der gesetzliche  Gerichtsstand.  Sind   beide  Vertragspartner    Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.